Haus- & Badeordnung

Alles in Ordnung? Hier nachsehen! Damit sich jeder wohlfühlen kann und um für dich, wie für alle, Unfälle zu vermeiden, haben wir einige Regeln aufgestellt – die ‚Haus- und Badeordnung' des Freizeitbad Heveney. Sie gilt für alle Gäste des Schwimmbades und der Saunawelt. Bitte lies sie durch und beachte sie, denn mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennst du sie automatisch an. 

Haus- und Badeordnung (HUB) 

1.1  Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freizeitbades Heveney. 

1.2  Die Haus- und Badeordnung des Freizeitbades Heveney ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen an. 

1.3  Die Badeinrichtungen des Freizeitbades Heveney sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. 

1.4  Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft. 
Des Weiteren ist das Filmen und Fotografieren in der gesamten Anlage verboten. 

1.5  Das Rauchen von Rauchmitteln sowie die Nutzung von E-Zigaretten und Shishas sind in sämtlichen Räumen des Bades nicht gestattet. 

1.6  Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in den dafür angedachten Bereichen gestattet. Behältnisse aus Glas und Porzellan dürfen nicht in das Bad mitgebracht werden. 

1.7  Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/innen auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß Absprache mit dem Städt. Fundamt verfügt. 

1.8  Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen. 

1.9  Das Personal des Bades oder weitere Beschäftigte der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Jahres- und Halbjahreskarten werden nicht um die Dauer der Maßnahme verlängert. 

1.10  Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen unsere Mitarbeiter/innen gern entgegen. 1.11  Abfall ist in den dazu vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 

1.12  Das Mitbringen von Spirituosen und deren Verzehr ist in der gesamten Anlage untersagt. 

2.         Öffnungszeiten und Zutritt 

3.1  Die Badegäste benutzen das Freizeitbad einschließlich aller Nebeneinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. 

3.2  Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung  der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 

3.3  Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen der Betreiber oder seiner gesetzlichen Vertreter sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder. 

3.4  Die Rutschen im Freizeitbad Heveney sind als Sportgerät zu betrachten. Die Nutzung darf nur von Personen erfolgen, die körperlich in der Lage sind, den Ansprüchen zu genügen. Die Nutzung der Rutsche führt zu starkem Verschleiß an der Badekleidung. Brillen und Schmuck sind vor der Benutzung abzulegen. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, welche direkt an der Rutsche angebracht sind, sind Verletzungen nicht auszuschließen. 

3.5  Bedingt durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken ist es auf den Umgängen entsprechend nass und rutschig. Wir empfehlen daher, unbedingt Badeschuhe zu tragen. Bitte rennen Sie nicht, und beim Auf- und Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer fest. Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu rechnen. 

3.6  Sofern sich ein Badegast nicht mit der Bedienung eines Gerätes auskennen sollte, empfehlen wir Auskünfte bei den zuständigen Aufsichten einzuholen. Vor dem Einschalten des Gerätes hat der Nutzer zu prüfen, ob diese in einem einwandfreien Zustand sind. Die Nutzung der Solarien ist ab 18 Jahren freigegeben. 

3.7  Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden, dem Schwimmbadbesuch oder der Solariumnutzung besondere Risiken bestehen. 

3.8  Die ausgewiesenen Bereiche des Freizeitbades werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere §§4 d Abs. 6 und 6 b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen bei einer weiteren Speicherung entgegenstehen. 

3.9  Jedem Badegast stehen bei Mängeln, Reklamationen und Beanstandungen die gesetzlichen Rechte zu. Sie erreichen unser Unternehmen unter Telefon 02302 56263 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese finden Sie unter ec.europa.eu./consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

4.1  Die Badezeit richtet sich nach der Art des gelösten Eintrittstarifs. Die Tarife und Aufenthaltsdauer sind gesondert ausgehängt. Bei Überschreitung der Badezeit, einschließlich Aus- und Ankleiden, besteht Nachzahlungspflicht. 

4.2  Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung des Badegastes bei der Benutzung von Garderobeschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Gegenstände, die eine halbe Stunde nach Betriebsschluss nicht abgeholt wurden, werden vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal geöffnet. 

4.3  Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. 

4.4  Die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 

4.5  Der Aufenthalt im Nassbereich des Freizeitbades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet (Badehose, Badeshort, Badeanzug, Bikini, Burkini). Aus hygienischen Gründen haben Säuglinge und Kleinstkinder Schwimmwindeln zu tragen. 

4.6  Das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern o. ä. ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung. 

4.7  Barfussbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 

4.8  Das Springen und das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sind untersagt. 

4.9  Die Benutzung der Rutsche erfolgt auf eigene Gefahr und wird nur geübten Schwimmern erlaubt. Die aushängenden Hinweise dazu sind zu beachten. 

4.10  Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln ist während des Badebetriebes untersagt. 

4.11  Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. 

4.12  Kommerziellen Anbietern ist es nicht gestattet, Schwimmkurse o. ä. während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bad ohne Genehmigung des Betreibers durchzuführen.

5.1  Die Benutzung der Saunaanlage erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Zuträglichkeit ist vorher ein Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabadens nicht fällen. 

5.2  Die Saunaanlage hat einen eigenen Eintrittstarif und ist nicht in den allgemeinen Badetarifen enthalten. Bei Zutritt vom Bad aus wird ein entsprechender Aufschlag fällig, der auf ihrem Chipcoin aufgebucht wird. Bitte beachten Sie die Zugangsregelungen an den Drehkreuzen. 

5.3  Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Saunabereich benutzen. 

5.4  Der Saunabereich ist FKK-Bereich. Bitte legen Sie Ihre Badekleidung beim Betreten des Saunabereiches ab. 

5.5  Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt. 

5.6  Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Besucher zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40°C am Fußboden bis 100°C an der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen. 

5.7  Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen, das gleiche gilt für das wieder hinabsteigen. Geländer innerhalb der Saunakabinen gehören nicht zur üblichen Ausstattung. 

5.8  Badeschuhe dürfen nicht mit in die Saunakabinen eingebracht werden. 

5.9  Aufgüsse werden grundsätzlich nur durch unser Personal ausgeführt. Aufgüsse durch Saunagäste sind strikt untersagt. Auch das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen. 

5.10  Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Gäste sollte jeder Saunabenutzer in der Saunakabine ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Aufsetzen wird empfohlen. 

5.11  Um die Saunawärme ohne übermäßige Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist neben jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten (Ausnahme: Quasselsauna 80-Grad-Sauna im Innenbereich).

5.12  Nach Betreten und nach Verlassen der Saunakabinen ist die Tür zu schließen. 

5.13  Es ist nicht gestattet, Liegen und Stühle mit Handtüchern o. ä. für die Dauer des Aufenthaltes zu reservieren. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung der Liegen. 

5.14  Saunagäste können den gesamten Badbereich während der normalen Badöffnungszeiten mitbenutzen. Es ist dort die entsprechende Badebekleidung zu tragen. 

5.15  In den Ruheräumen haben sich die Besucher so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt oder gestört werden. 

5.16  Sonntags um 16.30 Uhr findet in der Kelo-Sauna ein spezieller Familienaufguss statt. 

5.17  Das Benutzen von Handys ist im Saunabereich nicht gestattet. 

5.18  Die Nutzung der Solarien ist erst ab 18 Jahren gestattet.

6.1  Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bad- und Saunabetrieb. 

6.2  Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. 

6.3  Sollte eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein, so berührt diese die Haus- und Badeordnung im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu erset­zen, die dem Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. 

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