Die Kursgebühr ist entsprechend den Hinweisen auf der Zahlungsaufforderung zu bezahlen! Andernfalls besteht kein Anspruch mehr auf einen Platz im Kurs, da wir diesen an eine/-n Teilnehmer/-in von der Warteliste vergeben.
Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Ohne eine Anmeldung ist eine Teilnahme an Kursen nicht möglich.
Eintritte werden zusätzlich jeweils am Kurstag an der Kasse bezahlt.
In Fällen kurzfristiger Kursplanung oder anderer Sonderkursangebote (z.B. zusätzliche Ferienintensivkurse oder ähnlich) können diese Bedingungen seitens des Veranstalters in individueller Absprache verändert werden.
Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Spätestens bis zum Kursbeginn sind dem/ der Kursleiter/-in alle aktuellen und chronischen Umstände mitzuteilen, die die Leistungsfähigkeit der/ des Teilnehmerin/ Teilnehmers und ihren/ seinen Gesundheitszustand beeinträchtigen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus. Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich zu einem ordnungsgemäßen und verantwortungsvollen Verhalten.
Wir behalten uns ferner vor, Kursteilnehmer/-innen auch kurzfristig die Teilnahme zu versagen, wenn uns der gesundheitliche Zustand fraglich erscheint (z.B. bei fiebrigem Erscheinungsbild, mehrfachen Erkältungssymptomen u.ä.). Eine Erstattung oder Nachholtermin hierfür erfolgt nicht.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall wird die Kursgebühr erstattet. Findet ein Termin wegen widriger Umstände (höhere Gewalt) nicht statt, wird der Termin nachgeholt. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen nicht zur Rückforderung der Kursgebühr berechtigt.
Wir behalten uns vor, Kurse auch in den Ferien weiterzuführen. Dies wird Ihnen jedoch rechtzeitig vor einer Anmeldung mitgeteilt. Reguläre Kurse finden nicht an Feiertagen und in den Ferien statt. Ausnahmen werden bekanntgegeben.
Mit der Anmeldung zum Kurs geben Sie ebenfalls entsprechend den Regelungen der DSGVO die Einwilligung, dass wir Sie gegebenenfalls auf allen digitalen Wegen (E-Mail, WhatsApp, Signal, SMS) sowie per Telefon kontaktieren können.
Auf unserer Internetseite https://freizeitbad-heveney.de unter der Rubrik „Kurse“ werden wir kurzfristigen Ausfall von Kursen (z.B. bei Erkrankung der Kursleiter/-innen) tagesaktuell mitteilen. Es obliegt der Verantwortung der Teilnehmer/-innen bzw. sorgeberechtigten Personen, sich jeweils vor Anfahrt zur Kursteilnahme auf der Internetseite entsprechend zu informieren.
Ergänzend hierzu finden die jeweils geltenden Coronaschutzbedingungen sowie die auf unserer Internetseite als auch im Foyer zur Kenntnis gebrachten FAQ´s Anwendung. Die Beachtung dieser Bedingungen sowie unserer Haus- und Badeordnung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs.
Es gelten die AGB‘s der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH.
Zusätzliche Teilnahmebedingungen Schwimmkurse:
Kinder sollten bei der Teilnahme an Schwimmkursen mind. 4 Jahre alt sein, eine Mindestkörpergröße von 1,05 m haben und keine Windeln mehr benötigen. Ferner müssen Kinder bereit sein, allein, ohne Elternbegleitung o.ä. am Schwimmkurs teilzunehmen und den Anweisungen der Schwimmlehrer:innen Folge zu leisten. Andernfalls müssen wir ggf. entscheiden, den Schwimmkurs nicht fortsetzen zu können.
Am ersten Kurstag muss ein Masernimpfschutz vorgezeigt werden. Bitte keine Kopien einreichen, sondern der/ dem Schwimmlehrer/-in am ersten Kurstag das Impfheft zur Einsichtnahme vorlegen.
Die Übergabe der Kinder von den Erziehungsberechtigten an die Kursleiter erfolgt in der Garderobe. Sie haben die Möglichkeit, am Anfang und am Ende der Schwimmstunde Ihr Kind in die Umkleidekabine zu begleiten und beim Aus- und Anziehen behilflich zu sein.
Ferienintensivkurse, die in den Ferien wöchentlich täglich eine Stunde stattfinden, finden nicht an Feiertagen statt; dies wird in der Kursplanung bereits berücksichtigt. Teilnehmer/-innen an Intensivschwimmkursen kann nicht in jedem Fall verpflichtend ein Folgekurs angeboten werden.
Zusätzliche Teilnahmebedingungen Aquakurse:
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung dafür, ob und wann unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse der Krankenkasse gewährt werden. Die Beantragung derartiger Zuschüsse ist allein Sache der Kursteilnehmerin/ des Kursteilnehmers.
Teilnehmer/-innen der „Aqua Präventions“-Kurse erhalten nach mindestens 12maliger Teilnahme eine Bescheinigung über die Teilnahme. Diese Kurse sind in der Zentralen Prüfstelle der Krankenkasse zur Antragstellung gelistet.
Stand: 01.01.2022
Ergänzend hierzu finden die jeweils geltenden Coronaschutzbedingungen sowie die auf unserer Internetseite als auch im Foyer zur Kenntnis gebrachten FAQ´s Anwendung. Die Beachtung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs.