Teilnahmebedingungen für das Instagram- und Facebook-Gewinnspiel zur „Hollywood Saunanacht“

1. Veranstalter 

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Querenburger Str. 29
58455 Witten
Deutschland 

(im Folgenden „Veranstalter“). 

Das Gewinnspiel wird vom Veranstalter unter dem Namen bzw. für das Freizeitbad Heveney durchgeführt. 

2. Gewinnspiel 

Der Veranstalter veranstaltet anlässlich der Hollywood Saunanacht im Freizeitbad Heveney am 25.09.2026 ein Gewinnspiel auf Instagram und Facebook. 

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta Platforms Ireland Limited und wird von diesen Unternehmen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert oder veranstaltet. 

Ansprechpartner und alleiniger Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist der Veranstalter. 

3. Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie Mitarbeitende der unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen und deren jeweilige Angehörige. 

Der Veranstalter ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Teilnahmeberechtigung zu verlangen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, kann die Teilnahme bzw. die Gewinnberechtigung ausgeschlossen werden. 

4. Gewinnspielzeitraum 

Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrags auf Instagram und Facebook und endet am 

Montag, den 21.09.2026 um 12:00 Uhr (MESZ). 

Teilnahmen, die nach dem genannten Teilnahmeschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt. Für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der beim jeweiligen sozialen Netzwerk dokumentierte Zeitpunkt der Teilnahme maßgeblich. 

5. Teilnahme und Teilnahmevoraussetzungen 

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. 

Für eine gültige Teilnahme müssen sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Der Gewinnspielbeitrag des Freizeitbad Heveneys auf Instagram oder Facebook muss gelikt werden.
  
2. Dem Freizeitbad Heveney muss sowohl auf Instagram als auch auf Facebook zum Zeitpunkt der Teilnahme und zum Zeitpunkt der Gewinnermittlung gefolgt werden.
  
3. Unter dem Gewinnspielbeitrag müssen mindestens zwei Person in einem Kommentar markiert werden.

Die Teilnahme ist unabhängig davon möglich, ob die teilnehmende Person über Instagram oder Facebook am Gewinnspiel teilnimmt.

Jede natürliche Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine Teilnahme über beide Plattformen sowie Mehrfachkommentare oder Mehrfachteilnahmen werden nicht mehrfach berücksichtigt. 

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei begründetem Verdacht auf Mehrfachteilnahmen oder Manipulation von der Teilnahme auszuschließen. 

Die Teilnahmebedingungen müssen bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums vollständig erfüllt sein. Der Veranstalter ist berechtigt, die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen vor der Gewinnvergabe zu überprüfen. 

6. Gewinn 

Verlost werden: 
1.     Platz: 2 Eintrittskarten für die Hollywood Saunanacht im Freizeitbad Heveney am 25.09.2026.
2.     Platz: 1 Eintrittskarte für die Hollywood Saunanacht im Freizeitbad Heveney am 25.09.2026.
3.     Platz: 1 Freikarte für die Saunalandschaft im Freizeitbad Heveney 

Der Gewinn ist ausschließlich für die genannte Veranstaltung am 25.09.2026 und für die gesetzliche Dauer der Freikarte gültig. Eine Barauszahlung, Auszahlung des Gegenwerts, Änderung oder Umwandlung des Gewinns ist ausgeschlossen. 

Der Gewinn ist grundsätzlich nicht übertragbar, soweit der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. 

7. Gewinnermittlung 

Unter allen Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt haben, werden drei Gewinnerinnen bzw. ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt. 

Die Auslosung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Ende des Gewinnspiels. 

Der Rechtsweg hinsichtlich der Gewinnermittlung und -auslosung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

8. Benachrichtigung und Gewinnannahme 

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird über diejenige Social-Media-Plattform, über die die Teilnahme erfolgt ist, per Direktnachricht über den Gewinn informiert. 

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner muss sich innerhalb von 1 Tag nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung zurückmelden. 

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht über die angegebenen Social-Media-Kontaktdaten erreicht werden, verfällt der Gewinn. 

In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine Ersatzgewinnerin bzw. einen Ersatzgewinner nach dem gleichen Verfahren zu ermitteln. 

Für die Gewinnabwicklung dürfen nur die hierfür erforderlichen Kontaktdaten abgefragt werden. 

9. Gewinnübergabe 

Die Einzelheiten der Gewinnübergabe bzw. der Einlösung werden der Gewinnerin bzw. dem Gewinner im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. 

Für die Gewinnabwicklung kann insbesondere die Angabe eines Namens sowie – soweit für eine postalische Übersendung erforderlich – einer Postanschrift erforderlich sein. 

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner ist für die Richtigkeit der übermittelten Kontaktdaten verantwortlich.

10. Kommentare und Ausschluss von Teilnehmenden 

Der Veranstalter behält sich vor, Kommentare oder Teilnahmen zu löschen bzw. Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn diese gegen geltendes Recht, die Teilnahmebedingungen oder die jeweiligen Nutzungsbedingungen bzw. Gemeinschaftsstandards von Instagram oder Facebook verstoßen. 

Dies gilt insbesondere für Beiträge mit beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen, rechtswidrigen, irreführenden oder sonstigen unzulässigen Inhalten sowie für Spam, automatisierte Beiträge und offensichtlich manipulierte Teilnahmen. 

Die Markierung anderer Personen darf nicht in einer Weise erfolgen, die den Eindruck erweckt, die markierte Person unterstütze oder empfehle den Veranstalter oder das Gewinnspiel, sofern dies nicht der Fall ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einzelne Ausschlüsse oder Löschungen gegenüber anderen Teilnehmenden zu begründen. 

11. Vorzeitige Beendigung und Änderungen 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einzuschränken, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. 

Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund technischer, rechtlicher oder sonstiger Umstände nicht gewährleistet werden kann oder wenn Manipulationsversuche bzw. Missbrauch festgestellt werden. 

Sofern die Ursache der vorzeitigen Beendigung vom Veranstalter zu vertreten ist, werden die berechtigten Interessen der Teilnehmenden angemessen berücksichtigt. 

12. Haftung 

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt die gesetzliche Haftung unberührt. 

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt. 

Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle des Internets, der Social-Media-Plattformen oder sonstige Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen und die Teilnahme, Gewinnermittlung oder Gewinnbenachrichtigung beeinträchtigen. 

13. Datenschutz 

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels ist: 

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Querenburger Str. 29
58455 Witten
Deutschland 

Im Rahmen des Gewinnspiels können insbesondere der Social-Media-Account bzw. Nutzername, der Inhalt der Teilnahme sowie – bei Gewinnerinnen und Gewinnern – die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Kontaktdaten verarbeitet werden. 

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
• Durchführung und Verwaltung des Gewinnspiels,

• Prüfung der Teilnahmeberechtigung,

• Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerin bzw. des Gewinners,

• Abwicklung und gegebenenfalls Versand bzw. Übergabe des Gewinns,

• erforderliche Dokumentation zur Durchführung des Gewinnspiels.

Soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine pauschale Löschung nach 30 Tagen erfolgt daher nicht zwingend, sondern nach dem jeweils erforderlichen Aufbewahrungszeitraum. 

Eine Verwendung der im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten zu Werbezwecken erfolgt nicht, sofern hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung vorliegt. Eine Einwilligung in Werbung darf insbesondere nicht zur Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel gemacht werden. 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen: 

Datenschutzerklärung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH 

Den betroffenen Personen stehen insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Widerspruch zu. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. 

14. Veröffentlichung von Gewinnerdaten und Fotos 

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel wird automatisch die Erlaubnis erteilt, dass der Social-Media-Nutzername des Gewinners/ der Gewinnerin öffentlich in einer Story genannt werden darf. 

15. Freistellung von Instagram und Facebook 

Das Gewinnspiel wird weder von Instagram noch von Facebook bzw. Meta Platforms Ireland Limited gesponsert, unterstützt oder organisiert. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden an, dass sämtliche Fragen, Kommentare und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Instagram, Facebook oder Meta zu richten sind. 

Die Teilnehmenden stellen Instagram, Facebook und Meta im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen frei, die aus der Durchführung des Gewinnspiels entstehen und nicht auf einem von diesen Unternehmen zu vertretenden Umstand beruhen. 

Die Nutzung von Instagram und Facebook richtet sich im Übrigen nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen und Richtlinien der Plattformen. 

16. Schlussbestimmungen 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere die Gewinnermittlung und -auslosung, ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss gesetzlich zulässig ist. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Die Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter geändert werden, sofern dies aufgrund gesetzlicher, technischer oder organisatorischer Erfordernisse notwendig ist und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist. 

17. Akzeptanz der Teilnahmebedingungen 
 
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen. 

Witten, 16.09.2026

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